Redaktioneller Beitrag über die Sicherheitsempfehlung Anomalieerkennung in kritischen Infrastrukturen
Für die Erhöhung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen (Kritis) gibt es neue Anforderungen, auf die sich Betreiber einstellen sollten: eine hochproblematische Cyberbedrohungslage, die Cybersicherheitsempfehlung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Monitoring und Anomalieerkennung" sowie die verpflichtende Vorgabe einer „Angriffserkennung" im Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Das Thema Angriffs- bzw. Anomalieerkennung steht also auf der Tagesordnung. Zu Recht.
Quelle: NET 12/2019
Redaktioneller Beitrag